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Arbeit mit Kindern

Alle die planen eine Kidsfeuerwehr zu gründen, sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Kidsfeuerwehr kein Allheilmittel für schwindende Migliederzahlen und Nachwuchssuche ist. Wie die Erfahrungen anderer Vereine aber auch der Jugendwarte zeigen, ist es schwer Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren langfristig an die Feuerwehr zubinden, da sich die Interessen in diesem Alter noch sehr stark verändern.

Die Jugendarbeit in der Feuerwehr gibt es bereits seit Mitte der 60iger Jahre. Hauptzeil war und ist immernoch die Nachwuschförderung für die Feuerwehr. Jedoch gibt es insbesondere bei den geburtenschwachen Jahrgängen zunehmend einen "Konkurrenzkampf" zwischen den Jugendverbänden. Somit erfordert eine erfolgreiche Arbeit der Kinder- und Jugendfeuerwehr ein ausgewogenes und flexibles Programm und die Möglichkeit unverzüglich auf aktuelle Probleme reagieren zu können.

"Das Ziel ist klar: Kinder sollen spielerisch an die Fragen des Brandschutzes herangeführt werden, als eine Art erweiterte Brandschutzerziehung durch Spiel und Spaß. Den Kindern muss bei dieser sinnvollen Freizeitbeschäftigung Raum zur Selbstentfaltung und die Möglichkeit des spielerischen Lernens mit sozialem Engagement nahe gebracht werden.

Insbesondere sollten gefördert werden:
- Erziehung zu bzw. Pflege von Kameradschaft, Freundschaft und Teamfähigkeit
- Wecken des Interesses an der Jugendfeuerwehrarbeit/Teamarbeit
- Unterstützung des Reifungs- und Lernprozesses
- Vermittlung der Möglichkei des Selbstschutzes in Gefahrensituationen
- Wecken des Interesses der Eltern für das Ehrenamt
- Heranführen an bürgerliches Engagement."
(aus "Kinder in die Feuerwehr ... JA, aber wie?" der Landesjugendfeuerwehr Brandenburg, Seite 7)

Die Aufgabenstellung und Verantwortlichkeiten für die Jugendfeuerwehren ergeben sich aus den §§ 24.2, 25.2 und 31.1 BBKG. Hierzu können gezählt werden:
- die Nachwuchsarbeit für die Freiwillige Feuerwehr
- die allgemeine Jugenarbeit (außerschulische Bildung)
- der vorbeugende Brandschutz (Brandschutzerziehung und -aufklärung)

Gemäß § 11 des Kinder- und Jugenhilfegesetzes (KJHG) dient die Jugendarbeit auch der Förderung der Entwicklung, der Anregung und Heranführung zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und zu sozialem Engagement. Schwerpunkte der Jugendarbeit sind demnach die Förderung der Jugend in Sport, Spiel und Geselligkeit, innerdeutsche und internationale Jugendarbeit, die Kinder- und Jugenerholung und auch die Beratung der Kinder in allen Lebenslagen.

§ 12 KJHG bestimmt, dass Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet werden soll.

Weitere Informationen zur Jugendarbeit bietet folgendes Buch:
"Jugend in der Feuerwehr - Anregungen und Hilfen für den Alltag" von Johann Kroboth, VDFV, ISBN 3-9805051-1-1

 
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